Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2010)
1. Gültigkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen gelten
ausnahmslos unsere folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie
gelten
für die Dauer der geschäftlichen Verbindung, so dass es nicht in
jedem einzelnen Fall der Übersendung dieser Bedingungen
bedarf.
Andere Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, selbst wenn wir
ihnen nichtausdrücklich widersprechen.
2. Vereinbarung
Für die Verpflichtungen aus dem Vertrag sind
unsere Bestätigungsschreiben und diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen maßgebend.
Jegliche mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen, auch solche von
Vertretern,
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
3. Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und
sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
4. Preise
Sämtliche Preise der Preisliste verstehen
sich freibleibend und zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Preisänderungen infolge Veränderungen der Rohmaterial- und
Betriebsmaterial-Preise, der Löhne und Gehälter,
der sonstigen Einkaufspreise und bei Valutaveränderung behalten wir
uns vor. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Preisänderungen werden vor der Lieferung bekannt gegeben, Aufträge
können bei Preisänderungen beiderseits ohne
Kosten storniert werden. Wechsel und Schecks werden nur
zahlungshalber entgegengenommen.
5. Lieferungen
Lieferfristen werden nach bestem Ermessen
angegeben, sie sind aber nicht verbindlich.
Bei Überschreiten von Lieferfristen steht dem Käufer nach Setzen
einer Nachfrist von 6 Wochen lediglich ein Rücktrittsrecht
zu.
Teillieferungen müssen angenommen und bezahlt werden und
berechtigen den Kunden nicht, die restlichen Lieferungen
abzulehnen.
6. Versand
Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und
Gefahr des Kunden zum Versand.
Fehlen Vereinbarungen, erfolgt Versand stets nach unserem besten
Ermessen.
7. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur
oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks
oder
des Lagers geht die Gefahr- einschließlich der Gefahr einer
Beschlagnahme- in jedem Fall auf den Kunden über (§447
BGB.)
8. Zahlung
Falls nicht besonderes vereinbart, hat die
Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Überschreitung der Zahlungspflicht sind wir berechtigt,
Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz
(gem. § 1 Diskontüberleitungsgesetz) zu berechnen, ohne dass es
einer gesonderten Mahnung bedarf.
9. Mängelgewährleistung
Unter Ausschluss weitgehender
Gewährleistungsansprüche für Sach- oder Rechtsmängel haben wir für
auftretende Mängel
nach Maßgabe folgender Bestimmungen Gewähr zu erbringen.
Mangelhafte Ware wird neu geliefert oder es folgt- nach unserer
Wahl- eine Erstattung der entsprechenden Rechungsbeträge.
Etwa ersetzte Ware wird unser Eigentum. Wenn wir den Mangel durch
Ersatzlieferung nicht beseitigen,
obwohl er beseitigt werden könnte, ist der Kunde berechtigt, nach
Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Ware
zurückzutreten.
Es wird Gewährleistung nur für solche Mängel gebracht, die bereits
zur Zeit des Gefahrenübergangs vorhanden sind.
Vorraussetzung für jegliche Gewährleistung ist, dass der Kunde die
ihm nach § 377 HGB
obliegende Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge
erfüllt.
Mit einer Verarbeitung oder Benutzung der gelieferten Ware gilt die
Ware als handelsüblich anerkannt.
Etwaige Vorbehalte sind unwirksam.
Mit den vorstehenden Gewährleistungsregeln erschöpft sich unsere
Gewährleistungspflicht.
10. Haftung
Für Schäden- unmittelbare und mittelbare
Schäden –haften wir nur,
wenn uns mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden unterlaufen
ist.
Wir leisten Schadenersatz gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Schadenersatzanspruch erlischt spätestens nach drei Jahren,
nachdem der Anspruchberechtigte
von dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt hat.
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von
sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung
der Ersatzleistung seitens SL Import-Export gerichtlich
geltend gemacht wird.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (wie z.B. Streik,
Aussperrung, Kriegsfall und Mobilmachung, Betriebsstörungen-
gleichviel welcher Ursache)
berechtigen beide Vertragsteile zur ganzen oder teilweisen
Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle gegenseitigen
Verpflichtungen ist Schmelz. Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, Saarbrücken.
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen vom 11.04.1980
über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine
Anwendung.
Dies gilt auch bezüglich etwaiger in Zahlung genommener Schecks und
Wechsel. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches
Recht.
13. Rücktrittsrecht
Wir behalten uns das Rücktrittsrecht von
diesem Vertrag und allen sonstigen zwischen
uns dem Kunden geschlossenen Verträgen für den Fall vor, dass uns
Umstände bekannt werden,
die den Verdacht auf eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden zulassen.
Dieses Rücktrittsrecht ist unverzüglich von uns zu klären. Es
bleibt auch für den Fall vorbehalten,
dass der Kunde bei uns verfallene Rechungsbeträge nicht bezahlt
hat.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt solange unser
Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Besteller bezahlt sind.
Der Besteller darf uns gehörende Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang veräußern.
Für den Fall der Veräußerung tritt der Besteller bereits im Voraus
alle daraus entstehenden Zahlungsansprüche an uns ab.
Wird unser Eigentum mit anderen Waren vermischt, erfolgt die
Abtretung in Höhe des Wertanteils unserer Ware.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr
als 25% so werden wir auf schriftliches Verlangen
des Bestellers vollbezahlte Sicherheitsgegenstände nach unserer
Wahl unverzüglich freigegeben.
15. Teilunwirksamkeit
Sollte einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder es
werden,
so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, welche dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Die Unwirksamkeit einer
Bestimmung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
16. Datenschutz
SL Import-Export verpflichtet sich über
alle personen- und geschäftsbezogenen Daten, die ihr im
Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für ihre Kunden bekannt werden, gegenüber
Dritten Stillschweigen zu bewahren
und diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie wird
durch den Kunden hierzu ermächtigt.
Gem. Paragraph 26 Bundesdatenschutzgesetz teilen wir mit, dass wir
die für unsere Geschäftsbeziehungen
notwendigen persönlichen Daten speichern.
